Zuschläge und Vergaben - jährliche XML-Datei
Veröffentlichung zum Zweck der Transparenz - Vergabestellen welche über keine eigene Webseite verfügen (Art. 1 Abs. 32 G . Nr. 190/2012)
(Für Zuschläge und Vergaben welche der Rückverfolgbarkeit der Zahlungsflüsse mittels Cig Kodex unterliegen)